Für Mofa, Klasse M, die Klassen A1,A2 und A wird je nach Bedarf der jeweils klassenspezifische Theorieunterricht, individuell und schnellstmöglich terminiert.
Theoriestunden 6 x 90 Minuten / 90 Minuten praktischer Unterricht / nur Theorieprüfung.
Kawasaki Eliminator Chopper 125 ccm.
*Theoriestunden bei Ersterteilung: 16 x 90 Minuten
3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt, jeweils 45 Minuten.
BMW GS 650 ccm
*Theoriestunden bei Ersterteilung: 16 x 90 Minuten, bei Erweiterung von B oder A1 auf A beschränkt: 10 x 90 Minuten. *3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt, jeweils 45 Minuten.
BMW F 800 GS & F 700 GS und
Wir schulen jetzt auch auf Indian Scout Bobber 1133ccm
Der Chef auf der Chief 116: https://youtu.be/vai7V8LKPDM
*Theoriestunden bei Erweiterung von Klasse B oder A1.
10 x 90 Minuten. *3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt , jeweils 45 Minuten.
Die 12 gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden grundsätzlich am Ende der praktischen Ausbildung, und erst dann gefahren, wenn Ihr Euer Prüfungsfahrzeug im Verkehr.
Was bedeutet B196?
Der neue Führerschein zum Motorradfahren mit dem Autoführerschein.
KEINE THEORETISCHE UND KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60
gleich 13,5 Zeitstunden
also insgesamt
18 Ausbildungstunden a 45 Minuten
Kosten min. 750,-
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
Der Umfang der ausschließlich klassenspzifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Dies MUSS DANN von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
Schulungsfahrzeug:
Entweder fährt man mit einem Fahrzeug der Fahrschule, oder bringt sein eigenes Fahrzeug mit. Hierbei ist es egal ob Motorrad oder Roller, auch egal ob Schaltgetriebe oder Automatik.
Für nähere Informationen könnt Ihr uns gerne jederzeit ansprechen.
BMW F 800 GS & F 700 GS und
Wir schulen jetzt auch auf Indian Scout Bobber 1133ccm https://youtu.be/vai7V8LKPDM
*Theoriestunden bei Erweiterung von Klasse B oder A1.
10 x 90 Minuten. *3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt , jeweils 45 Minuten.
Die 12 gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden grundsätzlich am Ende der praktischen Ausbildung, und erst dann gefahren, wenn Ihr Euer Prüfungsfahrzeug im Verkehr.
Was bedeutet B196?
Der neue Führerschein zum Motorradfahren mit dem Autoführerschein.
KEINE THEORETISCHE UND KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60
gleich 13,5 Zeitstunden
also insgesamt
18 Ausbildungstunden a 45 Minuten
Kosten min. 750,-
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
Der Umfang der ausschließlich klassenspzifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Dies MUSS DANN von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
Schulungsfahrzeug:
Entweder fährt man mit einem Fahrzeug der Fahrschule, oder bringt sein eigenes Fahrzeug mit. Hierbei ist es egal ob Motorrad oder Roller, auch egal ob Schaltgeriebe oder Automatik.
Für nähere Informationen könnt Ihr uns gerne jederzeit ansprechen.
SICHER + SELBSTSTÄNDIG + REGELKONFORM bewegen könnt.
Mercedes, VW, Peugeot
Theoriestunden*:14 x 90 Minuten
Prüfungsdauer Praxis 45 Minuten
3x Nachtfahrten+ 4x Autobahnfahrt+ 5x Überlandfahrt
*Wenn Ihr bereits im Besitz eines Führerscheines seid, verringert sich die Anzahl der Theoriestunden.
Die 12 gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden grundsätzlich am Ende der praktischen Ausbildung, und erst dann gefahren, wenn Ihr Euer Prüfungsfahrzeug im Verkehr
SICHER + SELBSTSTÄNDIG + REGELKONFORM bewegen könnt.
Klasse BE bieten wir selbstverständlich auch an, nähere Infos im Büro oder bei Thomas Schaal.
Ihr könnt unverbindlich das Anmeldeformular ausfüllen.
Wir schicken euch einen Vertrag und die notwendigen Unterlagen fürs Landratsamt per Post zu.
Sobald ihr euch ein angemeldet habt, können wir die Schüler-Lern-App zur Verfügung stellen.
Führerschein Klasse B/ BF 17 / BFE17 ab 17 Jahren mit Begleitung. Anmelden könnt Ihr Euch ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Geburtstag (16 1/2 od.17 1/2).