Prüfbescheinigung für Mofa 25 ab 15 Jahren.
Theoriestunden 6 x 90 Minuten / 90 Minuten praktischer Unterricht / nur Theorieprüfung.
Führerschein Klasse A1 ab 16 Jahren.
Kawasaki Eliminator Chopper 125 ccm.
*Theoriestunden bei Ersterteilung: 16 x 90 Minuten
3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt, jeweils 45 Minuten.
Prüfungsdauer Praxis: 45 Minuten.
Führerschein Klasse A2 ab 18 Jahren.
BMW GS 650 ccm und neue BMW GS 750
*Theoriestunden bei Ersterteilung: 16 x 90 Minuten, bei Erweiterung von B oder A1 auf A beschränkt: 10 x 90 Minuten. *3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt, jeweils 45 Minuten.
Praktische Prüfungsdauer 60 Minuten.
Führerschein Klasse A unbegrenzt ab 24 Jahren Direkteinstieg.
BMW F 800 GS & F 700 GS
*Theoriestunden bei Erweiterung von Klasse B oder A1.
10 x 90 Minuten. *3 x Nachtfahrt + 4 x Autobahnfahrt + 5x Überlandfahrt , jeweils 45 Minuten.
Praktische Prüfungsdauer 60 Minuten.
Die 12 gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden grundsätzlich am Ende der praktischen Ausbildung, und erst dann gefahren, wenn Ihr Euer Prüfungsfahrzeug im Verkehr.
Was bedeutet B196?
Der neue Führerschein zum Motorradfahren mit dem Autoführerschein.
KEINE THEORETISCHE UND KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60
gleich 13,5 Zeitstunden
also insgesamt
18 Ausbildungstunden a 45 Minuten
Kosten min. 750,-
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
Der Umfang der ausschließlich klassenspzifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Dies MUSS DANN von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
Schulungsfahrzeug:
Entweder fährt man mit einem Fahrzeug der Fahrschule, oder bringt sein eigenes Fahrzeug mit. Hierbei ist es egal ob Motorrad oder Roller, auch egal ob Schaltgeriebe oder Automatik.
Für nähere Informationen könnt Ihr uns gerne jederzeit ansprechen.
SICHER + SELBSTSTÄNDIG + REGELKONFORM bewegen könnt.