{"id":1228,"date":"2025-07-21T10:36:15","date_gmt":"2025-07-21T08:36:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fahrschule-banane.de\/?page_id=1228"},"modified":"2026-06-17T21:09:19","modified_gmt":"2026-06-17T19:09:19","slug":"agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fahrschule-banane.de\/agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"padding-left: 40px;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<br \/>\nFahrschule Banane<br \/>\nInhaber: Thomas Schaal<br \/>\nSchulstra\u00dfe 18 \u00b7 73614 Schorndorf<br \/>\nStand: Januar 2026<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>der Fahrschule Banane<\/p>\n<p>Inhaber: Thomas Schaal<br \/>\nSchulstra\u00dfe 18<br \/>\n73614 Schorndorf<\/p>\n<p>Stand: Januar 2026<\/p>\n<p>\u00a7 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen<\/p>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Ausbildungsvertr\u00e4ge zwischen der Fahrschule Banane, nachfolgend \u201eFahrschule\u201c genannt, und der im Ausbildungsvertrag bezeichneten Person, nachfolgend \u201eFahrsch\u00fcler\u201c genannt.<\/li>\n<li>Bei minderj\u00e4hrigen Fahrsch\u00fclern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die gesetzlichen Vertreter werden Vertragspartner, soweit dies im Ausbildungsvertrag entsprechend vereinbart ist.<\/li>\n<li>Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind:<br \/>\na) der Ausbildungsvertrag,<br \/>\nb) diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen,<br \/>\nc) der bei Vertragsschluss geltende gesetzliche Preisaushang der Fahrschule und<br \/>\nd) ausdr\u00fccklich getroffene Individualvereinbarungen.<\/li>\n<li>Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/li>\n<li>Die Fahrschule bildet ihre Entgelte frei, selbstst\u00e4ndig und eigenverantwortlich. Die Entgelte und Gesch\u00e4ftsbedingungen werden gem\u00e4\u00df \u00a7 32 Fahrlehrergesetz in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen durch Aushang bekannt gegeben. <span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 2 Gegenstand und Umfang der Ausbildung<\/p>\n<ol>\n<li>Gegenstand des Vertrages ist die Ausbildung zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erg\u00e4nzung der im Ausbildungsvertrag bezeichneten Fahrerlaubnisklasse, Schl\u00fcsselzahl oder Berechtigung.<\/li>\n<li>Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrsch\u00fcler entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach p\u00e4dagogischen sowie verkehrssicherheitsbezogenen Grunds\u00e4tzen auszubilden.<\/li>\n<li>Die Fahrschule schuldet keinen bestimmten Ausbildungserfolg. Insbesondere werden nicht garantiert:<br \/>\na) das Bestehen einer theoretischen oder praktischen Pr\u00fcfung,<br \/>\nb) eine bestimmte Anzahl praktischer Fahrstunden,<br \/>\nc) das Erreichen der Pr\u00fcfungsreife innerhalb eines bestimmten Zeitraums,<br \/>\nd) ein bestimmter Pr\u00fcfungstermin oder<br \/>\ne) die Durchf\u00fchrung der gesamten Ausbildung innerhalb der Vertragsdauer.<\/li>\n<li>Umfang und Dauer der praktischen Ausbildung richten sich nach:<br \/>\na) dem individuellen Ausbildungsstand,<br \/>\nb) dem Lernfortschritt,<br \/>\nc) den gesetzlichen Ausbildungszielen,<br \/>\nd) der Verkehrssicherheit und<br \/>\ne) der fachlichen Einsch\u00e4tzung des verantwortlichen Fahrlehrers.<\/li>\n<li>Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschlie\u00dfen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte absolviert wurden und er davon \u00fcberzeugt ist, dass der Fahrsch\u00fcler die Ausbildungsziele erreicht hat. <span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 3 Vertragsdauer und automatische Beendigung<\/p>\n<ol>\n<li>Der Ausbildungsvertrag wird f\u00fcr eine feste Dauer von sechs Monaten ab dem Tag des Vertragsschlusses geschlossen.<\/li>\n<li>Der Vertrag endet:<br \/>\na) mit Bestehen der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Fahrerlaubnispr\u00fcfung,<br \/>\nb) durch wirksame K\u00fcndigung,<br \/>\nc) durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung oder<br \/>\nd) sp\u00e4testens mit Ablauf der sechsmonatigen Vertragsdauer.<\/li>\n<li>Der Vertrag endet nach Ablauf der sechs Monate automatisch, ohne dass es einer K\u00fcndigung, Erinnerung, Mahnung oder sonstigen gesonderten Mitteilung durch die Fahrschule bedarf.<\/li>\n<li>Die Fahrschule ist nicht verpflichtet, den Fahrsch\u00fcler vor Ablauf der Vertragsdauer nochmals auf das bevorstehende Vertragsende hinzuweisen.<\/li>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler ist selbst daf\u00fcr verantwortlich, seine Ausbildung innerhalb der Vertragsdauer aktiv zu betreiben, erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, vereinbarte Termine wahrzunehmen und notwendige Geb\u00fchren fristgerecht zu bezahlen.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gerungen, die insbesondere durch fehlende Mitwirkung, l\u00e4ngere Unterbrechungen, Krankheit, Urlaub, berufliche oder private Verhinderung, fehlende Unterlagen, nicht bezahlte Geb\u00fchren oder nicht wahrgenommene Termine entstehen, f\u00fchren nicht automatisch zu einer Verl\u00e4ngerung der Vertragsdauer.<\/li>\n<li>Ein Anspruch auf Verl\u00e4ngerung oder Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen besteht nicht.<\/li>\n<li>Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb\u00e4nde stellt hierf\u00fcr ein aktuelles AGB-Modell mit sechsmonatiger Vertragsdauer zur Verf\u00fcgung. <span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 4 Fortsetzung der Ausbildung nach Vertragsende<\/p>\n<ol>\n<li>Nach Ablauf der sechsmonatigen Vertragsdauer besteht kein Anspruch auf weitere Ausbildung zu den bisherigen Bedingungen oder Preisen.<\/li>\n<li>Eine Fortsetzung der Ausbildung bedarf einer ausdr\u00fccklichen neuen Vereinbarung zwischen der Fahrschule und dem Fahrsch\u00fcler.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Fortsetzung gelten:<br \/>\na) die zum Zeitpunkt der Fortsetzung aktuellen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und<br \/>\nb) die zu diesem Zeitpunkt ordnungsgem\u00e4\u00df bekannt gegebenen Entgelte der Fahrschule.<\/li>\n<li>Die Fortsetzung kann insbesondere erfolgen durch:<br \/>\na) Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrages,<br \/>\nb) Unterzeichnung einer Fortsetzungsvereinbarung oder<br \/>\nc) eine eindeutige Vereinbarung in Textform.<\/li>\n<li>Die Fahrschule ist nicht verpflichtet, von sich aus eine Vertragsfortsetzung anzubieten oder den Fahrsch\u00fcler zur Fortsetzung aufzufordern.<\/li>\n<li>M\u00f6chte der Fahrsch\u00fcler die Ausbildung nach Vertragsende fortsetzen, informiert ihn die Fahrschule vor der n\u00e4chsten kostenpflichtigen Ausbildungsleistung \u00fcber die aktuell geltenden Bedingungen und Entgelte.<\/li>\n<li>Eine blo\u00dfe Anfrage, Terminabstimmung oder sonstige Kontaktaufnahme begr\u00fcndet noch keine Fortsetzung des Vertrages.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 5 Entgelte und Preisbindung<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Leistungen der Fahrschule gelten die bei Vertragsschluss im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte.<\/li>\n<li>Die vereinbarten Entgelte sind w\u00e4hrend der sechsmonatigen Vertragsdauer verbindlich.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend dieser Vertragsdauer erfolgt keine einseitige Erh\u00f6hung der vereinbarten Entgelte.<\/li>\n<li>Dies gilt auch bei Ver\u00e4nderungen insbesondere folgender Kosten:<br \/>\na) Kraftstoff- und Energiekosten,<br \/>\nb) Fahrzeug-, Finanzierungs- und Leasingkosten,<br \/>\nc) Versicherungsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nd) Wartungs- und Reparaturkosten,<br \/>\ne) Miet- und Raumkosten,<br \/>\nf) Personal- und Lohnnebenkosten,<br \/>\ng) Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren oder<br \/>\nh) sonstige betriebliche Kosten.<\/li>\n<li>Mit Ablauf des Vertrages endet die Preisbindung.<\/li>\n<li>F\u00fcr Leistungen, die aufgrund einer Fortsetzungsvereinbarung nach Vertragsende erbracht werden, gelten die zum Zeitpunkt der Fortsetzung aktuellen Entgelte.<\/li>\n<li>Eine r\u00fcckwirkende Verteuerung bereits vollst\u00e4ndig erbrachter Leistungen findet nicht statt.<\/li>\n<li>Beh\u00f6rdengeb\u00fchren, Pr\u00fcfstellengeb\u00fchren und sonstige Fremdkosten sind nur dann im Entgelt der Fahrschule enthalten, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 6 Grundbetrag, Lernmittel und digitale Leistungen<\/p>\n<ol>\n<li>Der Grundbetrag wird mit Abschluss des Ausbildungsvertrages f\u00e4llig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.<\/li>\n<li>Der Grundbetrag verg\u00fctet die im Ausbildungsvertrag und Preisaushang bezeichneten allgemeinen und theoretischen Ausbildungsleistungen.<\/li>\n<li>Lernmittel, Lernprogramme, Apps, B\u00fccher, digitale Zug\u00e4nge und sonstige Zusatzleistungen sind nur dann im Grundbetrag enthalten, wenn dies ausdr\u00fccklich angegeben ist.<\/li>\n<li>Die Laufzeit digitaler Lernangebote kann von der Vertragsdauer abweichen, sofern der Fahrsch\u00fcler hier\u00fcber vor Vertragsschluss informiert wurde.<\/li>\n<li>Bereits freigeschaltete, personalisierte oder registrierte digitale Leistungen k\u00f6nnen von einer Erstattung ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 7 Vorauszahlungen und Guthaben<\/p>\n<ol>\n<li>Die Fahrschule kann f\u00fcr Fahrstunden, Lernmittel, Leistungspakete, Pr\u00fcfungsfahrten und sonstige vereinbarte Leistungen Vorauszahlungen verlangen.<\/li>\n<li>Vorauszahlungen werden auf die tats\u00e4chlich erbrachten Leistungen angerechnet.<\/li>\n<li>Bei Vertragsende wird ein vorhandenes Guthaben zun\u00e4chst mit offenen, f\u00e4lligen Forderungen der Fahrschule verrechnet.<\/li>\n<li>Ein danach verbleibendes Guthaben wird nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.<\/li>\n<li>Aus einer Vorauszahlung ergibt sich kein Anspruch auf eine unbegrenzte Bereitstellung der Leistung \u00fcber die Vertragsdauer hinaus.<\/li>\n<li>Soll eine vorausbezahlte, noch nicht durchgef\u00fchrte Leistung erst nach Ablauf des Vertrages erbracht werden, ist im Rahmen der Fortsetzungsvereinbarung zu regeln, ob:<br \/>\na) die Leistung ohne Aufpreis durchgef\u00fchrt wird,<br \/>\nb) die Differenz zum aktuellen Entgelt auszugleichen ist oder<br \/>\nc) das Guthaben verrechnet beziehungsweise erstattet wird.<\/li>\n<li>Bereits innerhalb der Vertragsdauer verbindlich vereinbarte, terminierte und vollst\u00e4ndig bezahlte Leistungen werden nicht nachtr\u00e4glich verteuert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 8 Praktische Ausbildung<\/p>\n<ol>\n<li>Die praktische Ausbildung erfolgt nach Terminvereinbarung.<\/li>\n<li>Eine Fahrstunde umfasst grunds\u00e4tzlich 45 Minuten, sofern keine andere Dauer vereinbart wurde.<\/li>\n<li>Die Fahrschule entscheidet unter Ber\u00fccksichtigung des Ausbildungsstandes, der betrieblichen M\u00f6glichkeiten und der Sicherheit \u00fcber:<br \/>\na) die Einteilung der Fahrlehrer,<br \/>\nb) das eingesetzte Ausbildungsfahrzeug,<br \/>\nc) die Dauer und Zusammenfassung einzelner Ausbildungseinheiten und<br \/>\nd) die Reihenfolge der Ausbildungsinhalte.<\/li>\n<li>Ein Anspruch auf Ausbildung durch einen bestimmten Fahrlehrer oder mit einem bestimmten Fahrzeug besteht nur, wenn dies ausdr\u00fccklich individuell vereinbart wurde.<\/li>\n<li>Die Fahrschule darf den Fahrlehrer oder das Ausbildungsfahrzeug aus organisatorischen, betrieblichen, krankheitsbedingten, p\u00e4dagogischen oder technischen Gr\u00fcnden wechseln.<\/li>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler muss zu jeder Fahrstunde die gesetzlich erforderlichen Dokumente und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung mitf\u00fchren.<\/li>\n<li>Ist der Fahrsch\u00fcler wegen Alkohol, Drogen, Medikamenten, Krankheit, erheblicher \u00dcberm\u00fcdung oder aus einem anderen Grund nicht sicher ausbildungsf\u00e4hig, darf die Fahrschule die Fahrstunde ablehnen, unterbrechen oder beenden.<\/li>\n<li>Hat der Fahrsch\u00fcler die Nichtdurchf\u00fchrung zu vertreten, kann eine Ausfallentsch\u00e4digung nach \u00a7 12 verlangt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 9 Besondere Anforderungen der Motorradausbildung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Motorradausbildung setzt voraus, dass der Fahrsch\u00fcler k\u00f6rperlich, geistig und kommunikativ in der Lage ist:<br \/>\na) die Anweisungen des Fahrlehrers zu verstehen,<br \/>\nb) diese rechtzeitig und zuverl\u00e4ssig umzusetzen,<br \/>\nc) das Ausbildungsfahrzeug entsprechend seinem Ausbildungsstand zu beherrschen und<br \/>\nd) sich und andere nicht unangemessen zu gef\u00e4hrden.<\/li>\n<li>Die Fahrschule darf eine Motorradfahrstunde ablehnen, unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Fortsetzung zu einer erheblichen Eigen- oder Fremdgef\u00e4hrdung f\u00fchren w\u00fcrde.<\/li>\n<li>Sicherheitsbedenken k\u00f6nnen insbesondere bestehen bei:<br \/>\na) wiederholtem Verlust der Fahrzeugkontrolle,<br \/>\nb) erheblichen Gleichgewichts-, Koordinations- oder Reaktionsproblemen,<br \/>\nc) wiederholter Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen,<br \/>\nd) fehlender Beherrschung grundlegender Bedienungsabl\u00e4ufe trotz angemessener Anleitung,<br \/>\ne) erheblicher k\u00f6rperlicher oder psychischer \u00dcberforderung,<br \/>\nf) nicht ausreichendem Verst\u00e4ndnis sicherheitsrelevanter Funkanweisungen oder<br \/>\ng) sonstigen Umst\u00e4nden, die eine sichere Fortsetzung der Motorradausbildung nicht zulassen.<\/li>\n<li>Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der konkreten Ausbildungssituation und des dokumentierten Ausbildungsstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 10 Zwischenbewertung in der Motorradausbildung<\/p>\n<ol>\n<li>Sp\u00e4testens nach Durchf\u00fchrung von insgesamt ca 20 praktischen Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten ist die Fahrschule berechtigt, eine besondere Zwischenbewertung des Ausbildungsstandes vorzunehmen.<\/li>\n<li>Die Zahl von 20 Fahrstunden ist keine zugesicherte oder maximale Anzahl. Sie begr\u00fcndet insbesondere keinen Anspruch auf Pr\u00fcfungsreife oder auf einen bestimmten Ausbildungsfortschritt.<\/li>\n<li>Bei der Zwischenbewertung werden insbesondere ber\u00fccksichtigt:<br \/>\na) Fahrzeugbeherrschung,<br \/>\nb) Gleichgewicht und Koordination,<br \/>\nc) Blickf\u00fchrung und Reaktionsf\u00e4higkeit,<br \/>\nd) Umsetzung sicherheitsrelevanter Anweisungen,<br \/>\ne) Beherrschung der Grundfahraufgaben,<br \/>\nf) Gefahrenbewusstsein,<br \/>\ng) Risikoeinsch\u00e4tzung und<br \/>\nh) der erkennbare Lernfortschritt.<\/li>\n<li>Ergeben sich erhebliche Ausbildungsdefizite oder Sicherheitsbedenken, informiert die Fahrschule den Fahrsch\u00fcler \u00fcber:<br \/>\na) den festgestellten Ausbildungsstand,<br \/>\nb) die vorhandenen Sicherheitsbedenken,<br \/>\nc) geeignete weitere Ausbildungsma\u00dfnahmen und<br \/>\nd) m\u00f6gliche Alternativen.<\/li>\n<li>Als weitere Ma\u00dfnahmen kommen insbesondere in Betracht:<br \/>\na) zus\u00e4tzliche Grund\u00fcbungen,<br \/>\nb) k\u00fcrzere oder methodisch ver\u00e4nderte Ausbildungseinheiten,<br \/>\nc) eine vor\u00fcbergehende Unterbrechung,<br \/>\nd) ein Wechsel des Ausbildungsfahrzeugs, soweit verf\u00fcgbar und fachlich sinnvoll,<br \/>\ne) ein Wechsel in eine andere Fahrerlaubnisklasse, soweit rechtlich m\u00f6glich, oder<br \/>\nf) die Beendigung der Ausbildung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 11 Unterbrechung oder Beendigung der Motorradausbildung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Fahrschule kann die praktische Motorradausbildung aussetzen oder den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund beenden, wenn aufgrund objektiv feststellbarer und dokumentierter Umst\u00e4nde erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen und der Fahrschule eine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann.<\/li>\n<li>Eine Beendigung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn:<br \/>\na) trotz angemessener Anleitung und ausreichender \u00dcbung wiederholt erhebliche Gefahrensituationen entstehen,<br \/>\nb) sicherheitsrelevante Anweisungen dauerhaft nicht verstanden, beachtet oder umgesetzt werden,<br \/>\nc) grundlegende Voraussetzungen f\u00fcr eine verantwortbare Motorradausbildung nicht vorhanden sind oder<br \/>\nd) eine sichere Ausbildung auch durch zumutbare methodische Anpassungen nicht gew\u00e4hrleistet werden kann.<\/li>\n<li>Soweit keine akute oder besonders schwerwiegende Gefahr besteht, wird der Fahrsch\u00fcler zuvor auf die festgestellten Probleme, die erforderliche Verbesserung und die m\u00f6gliche Beendigung hingewiesen.<\/li>\n<li>Bei einer unmittelbar drohenden oder besonders schwerwiegenden Gef\u00e4hrdung darf die Fahrschule die Ausbildung sofort unterbrechen.<\/li>\n<li>Die Beendigung darf nicht allein darauf gest\u00fctzt werden, dass ein Fahrsch\u00fcler mehr Fahrstunden als andere ben\u00f6tigt.<\/li>\n<li>Ma\u00dfgeblich sind:<br \/>\na) die objektiv festgestellten Sicherheitsrisiken,<br \/>\nb) die bisherige Ausbildungsentwicklung,<br \/>\nc) die zu erwartende weitere Entwicklung und<br \/>\nd) die Zumutbarkeit einer Fortsetzung f\u00fcr die Fahrschule.<\/li>\n<li>Bei Beendigung werden die bis dahin tats\u00e4chlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird nach Verrechnung mit offenen, f\u00e4lligen Forderungen erstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 12 Absage von Fahrstunden und Ausfallentsch\u00e4digung<\/p>\n<ol>\n<li>Vereinbarte Fahrstunden m\u00fcssen sp\u00e4testens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden.<\/li>\n<li>Ma\u00dfgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage w\u00e4hrend der von der Fahrschule bekannt gegebenen Gesch\u00e4fts- oder Erreichbarkeitszeiten.<\/li>\n<li>Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Frist nicht ber\u00fccksichtigt, sofern an diesen Tagen keine regul\u00e4re Erreichbarkeit angeboten wird.<\/li>\n<li>Erscheint der Fahrsch\u00fcler nicht oder sagt er nicht rechtzeitig ab, kann die Fahrschule eine angemessene Ausfallentsch\u00e4digung verlangen, wenn:<br \/>\na) der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und<br \/>\nb) der Fahrsch\u00fcler den Ausfall zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Die Ausfallentsch\u00e4digung darf das vereinbarte Entgelt der ausgefallenen Fahrstunde abz\u00fcglich ersparter Aufwendungen nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>Dem Fahrsch\u00fcler bleibt ausdr\u00fccklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/li>\n<li>Eine Ausfallentsch\u00e4digung entf\u00e4llt, wenn der Fahrsch\u00fcler nachweist, dass er den Ausfall wegen eines unvorhersehbaren, von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grundes nicht vermeiden konnte.<\/li>\n<li>Die Fahrschule kann einen geeigneten Nachweis verlangen.<\/li>\n<li>Diese Gegenbeweism\u00f6glichkeit ist f\u00fcr die Wirksamkeit einer pauschalierten Schadensregelung wesentlich. <span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 13 Unterrichtssprache und sichere Verst\u00e4ndigung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Ausbildung, Beratung und organisatorische Kommunikation erfolgen grunds\u00e4tzlich in deutscher Sprache.<\/li>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler muss \u00fcber ausreichende Sprachkenntnisse verf\u00fcgen, um insbesondere:<br \/>\na) sicherheitsrelevante Anweisungen,<br \/>\nb) Erl\u00e4uterungen,<br \/>\nc) Korrekturen und<br \/>\nd) R\u00fcckmeldungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>rechtzeitig und zuverl\u00e4ssig verstehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die Fahrschule ist nicht verpflichtet, die regul\u00e4re Ausbildung, Vertragsunterlagen oder organisatorische Kommunikation unentgeltlich in einer anderen Sprache anzubieten.<\/li>\n<li>Vor Beginn und w\u00e4hrend einer praktischen Fahrstunde muss eine sichere unmittelbare Verst\u00e4ndigung zwischen Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler gew\u00e4hrleistet sein.<\/li>\n<li>K\u00f6nnen sicherheitsrelevante Anweisungen nicht ausreichend verstanden oder umgesetzt werden, darf die Fahrschule:<br \/>\na) die Fahrstunde nicht beginnen,<br \/>\nb) die Fahrstunde unterbrechen oder beenden,<br \/>\nc) eine geeignete sprachliche Vorbereitung verlangen oder<br \/>\nd) die Mitwirkung eines geeigneten Dolmetschers au\u00dferhalb der eigentlichen Fahrt verlangen, sofern dies f\u00fcr die sichere Durchf\u00fchrung erforderlich und zumutbar ist.<\/li>\n<li>In der Motorradausbildung muss insbesondere gew\u00e4hrleistet sein, dass die \u00fcber Funk \u00fcbermittelten Anweisungen eindeutig und unverz\u00fcglich verstanden werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 14 Zus\u00e4tzlicher Sprach-, \u00dcbersetzungs- und Betreuungsaufwand<\/p>\n<ol>\n<li>Ein Fahrsch\u00fcler wird nicht allein wegen fehlender oder eingeschr\u00e4nkter Deutschkenntnisse mit einem h\u00f6heren Fahrstundenpreis belastet.<\/li>\n<li>F\u00fchrt ein erh\u00f6hter Erkl\u00e4rungs-, Wiederholungs- oder Verst\u00e4ndigungsbedarf dazu, dass zus\u00e4tzliche Ausbildungszeit erforderlich ist, werden die tats\u00e4chlich zus\u00e4tzlich durchgef\u00fchrten Unterrichts- oder Fahrstunden nach den vereinbarten Entgelten berechnet.<\/li>\n<li>Leistungen, die \u00fcber die regul\u00e4re Fahrschulausbildung und die \u00fcbliche organisatorische Betreuung hinausgehen, k\u00f6nnen gesondert berechnet werden.<\/li>\n<li>Gesondert verg\u00fctungsf\u00e4hige Zusatzleistungen k\u00f6nnen insbesondere sein:<br \/>\na) schriftliche \u00dcbersetzungen individueller Schreiben oder Unterlagen,<br \/>\nb) zus\u00e4tzliche \u00dcbersetzungs- und Erkl\u00e4rungsgespr\u00e4che au\u00dferhalb des regul\u00e4ren Unterrichts,<br \/>\nc) die Koordination oder Beauftragung oder eines externen Dolmetschers,<br \/>\nd) zus\u00e4tzliche Kommunikation mit Angeh\u00f6rigen, Betreuern oder Hilfspersonen,<br \/>\ne) zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung bei fremdsprachigen Formularen oder beh\u00f6rdlichen Abl\u00e4ufen und<br \/>\nf) sonstige ausdr\u00fccklich gew\u00fcnschte zus\u00e4tzliche Sprach- oder Organisationsleistungen.<\/li>\n<li>Eine Zusatzverg\u00fctung wird nur verlangt, wenn der Fahrsch\u00fcler vor Erbringung der Leistung \u00fcber:<br \/>\na) Art und Umfang der Zusatzleistung und<br \/>\nb) das hierf\u00fcr zu zahlende Entgelt<\/li>\n<\/ol>\n<p>informiert wurde und der Zusatzleistung zugestimmt hat.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Externe Dolmetscherkosten tr\u00e4gt der Fahrsch\u00fcler, wenn deren Beauftragung zuvor mit ihm vereinbart wurde.<\/li>\n<li>Wird eine pauschale oder stundenbezogene Verg\u00fctung f\u00fcr zus\u00e4tzliche Sprach- oder Organisationsleistungen erhoben, muss diese im Preisaushang, im Ausbildungsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung transparent angegeben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 15 Pflichten des Fahrsch\u00fclers<\/p>\n<ol>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler ist verpflichtet, aktiv, zuverl\u00e4ssig und verantwortungsbewusst an der Ausbildung mitzuwirken.<\/li>\n<li>Er hat insbesondere:<br \/>\na) Termine p\u00fcnktlich wahrzunehmen,<br \/>\nb) erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorzulegen,<br \/>\nc) pers\u00f6nliche Daten\u00e4nderungen unverz\u00fcglich mitzuteilen,<br \/>\nd) gesetzlich erhebliche Einschr\u00e4nkungen mitzuteilen,<br \/>\ne) Anweisungen des Fahrlehrers zu befolgen und<br \/>\nf) Gef\u00e4hrdungen von Personen und Sachen zu vermeiden.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Unterlagen, nicht bezahlter Geb\u00fchren, unrichtiger Angaben oder nicht wahrgenommener Termine gehen nicht zulasten der Fahrschule.<\/li>\n<li>Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr eigene schuldhafte Beratungs-, Bearbeitungs- oder \u00dcbermittlungsfehler.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 16 Antragstellung und Schl\u00fcsselzahlen<\/p>\n<ol>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler muss s\u00e4mtliche Angaben zur beantragten Fahrerlaubnisklasse, zu Erweiterungen, Beschr\u00e4nkungen und Schl\u00fcsselzahlen vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df machen.<\/li>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler hat die ihm vorgelegten Antragsunterlagen vor Unterzeichnung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen.<\/li>\n<li>Dies betrifft insbesondere:<br \/>\na) die beantragte Fahrerlaubnisklasse,<br \/>\nb) Automatikbeschr\u00e4nkungen,<br \/>\nc) die Schl\u00fcsselzahlen B96, B196 und B197 sowie<br \/>\nd) sonstige Auflagen oder Beschr\u00e4nkungen.<\/li>\n<li>F\u00fcr Fehler, die auf falschen, unvollst\u00e4ndigen oder versp\u00e4teten Angaben des Fahrsch\u00fclers beruhen, haftet die Fahrschule nicht.<\/li>\n<li>F\u00fcr eigene schuldhafte Beratungs-, Bearbeitungs- oder \u00dcbermittlungsfehler haftet die Fahrschule nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Beh\u00f6rdliche Schreiben, Pr\u00fcfauftr\u00e4ge und der ausgestellte F\u00fchrerschein sind vom Fahrsch\u00fcler unverz\u00fcglich auf erkennbare Fehler zu kontrollieren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 17 Pr\u00fcfungsanmeldung und Pr\u00fcfungsreife<\/p>\n<ol>\n<li>Die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung erfolgen ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der organisatorischen M\u00f6glichkeiten der zust\u00e4ndigen Pr\u00fcfstelle.<\/li>\n<li>Die Fahrschule ist nur verpflichtet, den Fahrsch\u00fcler zur Pr\u00fcfung anzumelden oder vorzustellen, wenn:<br \/>\na) die gesetzlichen Ausbildungsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind,<br \/>\nb) die notwendigen Ausbildungsnachweise vorliegen,<br \/>\nc) der Pr\u00fcfauftrag g\u00fcltig ist,<br \/>\nd) Beh\u00f6rden- und Pr\u00fcfstellengeb\u00fchren bezahlt wurden,<br \/>\ne) der verantwortliche Fahrlehrer von der Pr\u00fcfungsreife \u00fcberzeugt ist und<br \/>\nf) keine f\u00e4lligen, unbestrittenen Forderungen der Fahrschule offen sind, soweit ein gesetzliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht besteht.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber die Pr\u00fcfungsreife trifft der verantwortliche Fahrlehrer anhand des tats\u00e4chlichen Ausbildungsstandes.<\/li>\n<li>Die eigene Einsch\u00e4tzung des Fahrsch\u00fclers begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Anmeldung oder Vorstellung zur Pr\u00fcfung.<\/li>\n<li>Pr\u00fcfungstermine werden von der zust\u00e4ndigen Pr\u00fcfstelle vergeben. Die Fahrschule garantiert keinen bestimmten Termin.<\/li>\n<li>F\u00fcr Verz\u00f6gerungen oder Termin\u00e4nderungen durch Beh\u00f6rden, Pr\u00fcfstellen, Pr\u00fcferausf\u00e4lle, h\u00f6here Gewalt oder andere au\u00dferhalb des Verantwortungsbereichs der Fahrschule liegende Umst\u00e4nde haftet die Fahrschule nicht.<\/li>\n<li>Wird eine Pr\u00fcfung aufgrund eines vom Fahrsch\u00fcler zu vertretenden Umstandes nicht durchgef\u00fchrt, k\u00f6nnen vereinbarte Vorstellungsentgelte und Fremdgeb\u00fchren berechnet werden, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 18 Zahlungsbedingungen<\/p>\n<ol>\n<li>Rechnungen und Entgelte sind zu den vereinbarten oder in der Rechnung bezeichneten Zeitpunkten f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Soweit keine andere F\u00e4lligkeit vereinbart wurde, sind einzelne Fahrstunden sp\u00e4testens am Tag ihrer Durchf\u00fchrung zu bezahlen.<\/li>\n<li>Entgelte f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung sowie s\u00e4mtliche bis dahin f\u00e4lligen Forderungen m\u00fcssen sp\u00e4testens drei Werktage vor dem Pr\u00fcfungstermin vollst\u00e4ndig eingegangen sein, sofern die Forderungen und ihre F\u00e4lligkeit rechtzeitig mitgeteilt wurden.<\/li>\n<li>Beh\u00f6rden- und Pr\u00fcfstellengeb\u00fchren zahlt der Fahrsch\u00fcler unmittelbar an den jeweiligen Empf\u00e4nger, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<li>Bei offenen, f\u00e4lligen Forderungen kann die Fahrschule weitere Leistungen im Rahmen eines bestehenden gesetzlichen Zur\u00fcckbehaltungsrechts bis zur Zahlung zur\u00fcckhalten.<\/li>\n<li>Die Fahrschule kann vor Durchf\u00fchrung weiterer Leistungen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 19 K\u00fcndigung durch den Fahrsch\u00fcler<\/p>\n<ol>\n<li>Der Fahrsch\u00fcler kann den Vertrag nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen k\u00fcndigen.<\/li>\n<li>Die K\u00fcndigung soll aus Beweisgr\u00fcnden in Textform erfolgen.<\/li>\n<li>Bei Vertragsbeendigung werden s\u00e4mtliche bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Forderungen abgerechnet.<\/li>\n<li>Die Fahrschule kann Ersatz der ihr tats\u00e4chlich entstandenen und gesetzlich ersatzf\u00e4higen Aufwendungen verlangen.<\/li>\n<li>Wird ein pauschaliertes K\u00fcndigungsentgelt vereinbart, muss dieses angemessen sein, ersparte Aufwendungen ber\u00fccksichtigen und dem Fahrsch\u00fcler den Nachweis erm\u00f6glichen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/li>\n<li>Ein gesetzlicher Widerruf wird nicht allein mit einer pauschalen Verwaltungs- oder Vertragsstrafe belastet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 20 K\u00fcndigung durch die Fahrschule<\/p>\n<ol>\n<li>Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich k\u00fcndigen.<\/li>\n<li>Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Fahrsch\u00fcler:<br \/>\na) wiederholt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen verst\u00f6\u00dft,<br \/>\nb) Personen oder Sachen erheblich gef\u00e4hrdet,<br \/>\nc) wiederholt ohne ausreichende Entschuldigung Termine nicht wahrnimmt,<br \/>\nd) trotz F\u00e4lligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde nicht ausgleicht,<br \/>\ne) unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss erscheint,<br \/>\nf) Mitarbeiter, Fahrlehrer oder andere Personen beleidigt, bedroht oder angreift,<br \/>\ng) vors\u00e4tzlich erhebliche Falschangaben macht oder<br \/>\nh) eine sichere und vertrauensvolle Fortsetzung dauerhaft unm\u00f6glich macht.<\/li>\n<li>Bei behebbaren Pflichtverletzungen erfolgt grunds\u00e4tzlich zun\u00e4chst eine Abmahnung und eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe.<\/li>\n<li>Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn:<br \/>\na) eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt,<br \/>\nb) eine Fortsetzung unzumutbar ist oder<br \/>\nc) eine Verhaltens\u00e4nderung offensichtlich nicht zu erwarten ist.<\/li>\n<li>Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und entstandene Forderungen werden abgerechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 21 Fahrschulwechsel und Ausbildungsnachweise<\/p>\n<ol>\n<li>Bei Beendigung der Ausbildung oder Fahrschulwechsel erh\u00e4lt der Fahrsch\u00fcler die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Bereits erbrachte und dokumentierte Ausbildungsleistungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bescheinigt.<\/li>\n<li>Die Herausgabe gesetzlich vorgeschriebener Nachweise darf nicht allein wegen offener Zahlungsforderungen verweigert werden, soweit eine gesetzliche Herausgabepflicht besteht.<\/li>\n<li>Offene Zahlungsforderungen bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 22 Betriebsst\u00f6rungen, Krankheit und h\u00f6here Gewalt<\/p>\n<ol>\n<li>Die Fahrschule darf Termine aus wichtigem Grund absagen oder verschieben.<\/li>\n<li>Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere:<br \/>\na) Krankheit oder Ausfall eines Fahrlehrers,<br \/>\nb) Defekt oder Unfall eines Ausbildungsfahrzeugs,<br \/>\nc) gef\u00e4hrliche Wetter- oder Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse,<br \/>\nd) beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen,<br \/>\ne) Ausfall der Pr\u00fcfstelle,<br \/>\nf) h\u00f6here Gewalt oder<br \/>\ng) sonstige unvorhersehbare Betriebsst\u00f6rungen.<\/li>\n<li>Die Fahrschule informiert den Fahrsch\u00fcler so fr\u00fch wie m\u00f6glich und bietet einen Ersatztermin an.<\/li>\n<li>F\u00fcr eine durch die Fahrschule abgesagte und nicht durchgef\u00fchrte Fahrstunde wird kein Fahrstundenentgelt berechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 23 Haftung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Fahrschule haftet unbeschr\u00e4nkt:<br \/>\na) bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<br \/>\nb) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br \/>\nc) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,<br \/>\nd) bei \u00dcbernahme einer ausdr\u00fccklichen Garantie,<br \/>\ne) nach dem Produkthaftungsgesetz und<br \/>\nf) in sonstigen gesetzlich zwingenden F\u00e4llen.<\/li>\n<li>Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Fahrschule nur f\u00fcr den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.<\/li>\n<li>Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Fahrsch\u00fcler regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen ist die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die Haftungsregelungen gelten entsprechend f\u00fcr Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen der Fahrschule.<\/li>\n<li>Die Fahrschule haftet nicht f\u00fcr eigenst\u00e4ndige Entscheidungen und Leistungen von Beh\u00f6rden, Pr\u00fcfstellen, Pr\u00fcfern oder sonstigen selbstst\u00e4ndigen Dritten, soweit diese nicht als Erf\u00fcllungsgehilfen der Fahrschule t\u00e4tig werden.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der praktischen Ausbildung besteht f\u00fcr das eingesetzte Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 24 Kommunikation und Erreichbarkeit<\/p>\n<ol>\n<li>Organisatorische Mitteilungen k\u00f6nnen insbesondere per Brief, E-Mail, Messenger oder Fahrschulverwaltungsprogramm erfolgen.<\/li>\n<li>Rechtlich erhebliche Erkl\u00e4rungen sollen aus Beweisgr\u00fcnden in Textform erfolgen.<\/li>\n<li>Nachrichten, die au\u00dferhalb der bekannt gegebenen Gesch\u00e4fts- und Erreichbarkeitszeiten eingehen, werden grunds\u00e4tzlich erst w\u00e4hrend der n\u00e4chsten Erreichbarkeitszeit bearbeitet.<\/li>\n<li>Zwingende gesetzliche Regelungen \u00fcber den Zugang von Erkl\u00e4rungen bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen der Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind der Fahrschule unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 25 Datenschutz<\/p>\n<ol>\n<li>Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.<\/li>\n<li>Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerkl\u00e4rung der Fahrschule.<\/li>\n<li>Daten k\u00f6nnen im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang insbesondere an Fahrerlaubnisbeh\u00f6rden, Pr\u00fcfstellen, Abrechnungsdienstleister und sonstige berechtigte Stellen \u00fcbermittelt werden.<\/li>\n<li>Bild-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbezwecken werden nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung genutzt, soweit keine andere gesetzliche Grundlage besteht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 26 Gesetzliches Widerrufsrecht<\/p>\n<ol>\n<li>Bei Vertr\u00e4gen, die im Fernabsatz oder au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume der Fahrschule geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.<\/li>\n<li>\u00dcber ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Fahrsch\u00fcler gesondert belehrt.<\/li>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.<\/li>\n<li>Verlangt der Fahrsch\u00fcler ausdr\u00fccklich, dass die Ausbildung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber den Wertersatz.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 27 Streitbeilegung<\/p>\n<p>Die Fahrschule ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.<\/p>\n<p>\u00a7 28 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/p>\n<ol>\n<li>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n<li>Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Gegen\u00fcber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsst\u00e4nde.<\/li>\n<li>Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 29 Schlussbestimmungen<\/p>\n<ol>\n<li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Ausbildungsvertrages sollen aus Beweisgr\u00fcnden in Textform erfolgen.<\/li>\n<li>Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben unabh\u00e4ngig davon wirksam.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Hinweis unterhalb der AGB<\/p>\n<p>Hinweis: Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den jeweiligen Ausbildungsvertrag sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam vereinbarten Bedingungen und Entgelte. \u00c4nderungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nicht r\u00fcckwirkend f\u00fcr bereits bestehende Vertr\u00e4ge, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich und wirksam vereinbart wurden.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich in den Ausbildungsvertrag aufnehmen<\/p>\n<p>Vertragsdauer und Preisbindung:<br \/>\nDieser Ausbildungsvertrag wird f\u00fcr eine feste Dauer von sechs Monaten ab Vertragsschluss geschlossen. Er endet danach automatisch, ohne dass es einer K\u00fcndigung, Erinnerung oder sonstigen gesonderten Mitteilung durch die Fahrschule bedarf. Die vereinbarten Preise bleiben w\u00e4hrend dieser sechs Monate unver\u00e4ndert. Eine Fortsetzung der Ausbildung erfolgt nur aufgrund einer neuen Vereinbarung und zu den dann geltenden Entgelten und Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>Thomas Schaal.<br \/>\nFahrschule BANANE<br \/>\nVerkehrsp\u00e4dagogischer Seminarleiter Asf und FES<br \/>\nAusbildungsfahrlehrer<br \/>\nStaatlich gepr\u00fcfter Wirtschaftsassistent<br \/>\n73614 Schorndorf Schulstr.18<br \/>\nTelefon:<br \/>\n+49718122600<br \/>\nMobil und Whatsapp: +4915123568073<br \/>\nEmail:<br \/>\nthomas.schaal@email.de<br \/>\nthomas.schaal@schorndorf.de<\/p>\n<p>Bitte alle Terminabsprachen best\u00e4tigen.<br \/>\n(Fahrstunden &amp; Pr\u00fcfungen)<br \/>\nHomepage:<br \/>\nwww.fahrschule-banane.de<\/p>\n<p>Diese E-Mail enth\u00e4lt vertrauliche und\/oder rechtlich gesch\u00fctzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrt\u00fcmlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. 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